Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Gastaufnahmevertrag
- Ferienunterkünfte in 17454 Zinnowitz, Lindenweg 4, Familie Schiefelbein -
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt vom Gast
bestellt und vom Gastgeber die Bestellung angenommen ist.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierte Ferienunterkunft zur Verfügung zu
stellen, andernfalls ist dem Gast Schadenersatz zu leisten.
3. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete der Ferienunterkunft für die
Vertragsdauer bei Anreise zu entrichten.
4. Wird das Ferienobjekt – egal aus welchem Grund – nicht in Anspruch genommen,
entstehen dem Gast folgende Kosten, gerechnet in Prozent vom Mietpreis (ohne
Nebenkosten):
- bis zum 43. Tag vor Mietbeginn: 20%
- vom 42. Tag bis zum 29. Tag vor Mietbeginn: 50%
- vom 28. Tag bis zum Mietbeginn: 80%
a. Der Vermieter hat das Recht, nach Treu und Glauben die nicht in Anspruch
genommene Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten.
b. Die Differenz der tatsächlichen Vermietung und dem vereinbarten Mietpreis
wird mit dem Gast dann abzüglich einer Gebühr von 50 EUR verrechnet.
c. Empfohlen wird in jedem Fall der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
(RVV), z. B. unter www.reiseversicherung.de.
5. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 14:00 Uhr
und endet am Abreisetag um 09:00 Uhr.
6. Als Mieter sind Sie für unser Ferienobjekt und die Einrichtung verantwortlich. Bitte
behandeln Sie es deshalb pfleglich. Alle durch Sie oder Ihre Mitbewohner
verursachten Schäden werden Ihnen in Rechnung gestellt und sind durch Sie zu
ersetzen.
7. Haustiere können nur auf Anfrage und erfolgter, schriftlicher, Genehmigung
mitgebracht werden.
8. Datenschutz: Persönliche Daten des Gastes werden nur im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben. Sie werden Dritten nur
zugänglich gemacht als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist
9. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser AGB unwirksam
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem
mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
10. Gerichtsstand ist Greifswald